Autoverkauf von Privat

Posted by admin Oktober - 20 - 2010

Das Auto privat verkaufen

Viele Autofahrer wollen ihr Auto lieber privat verkaufen. Denn hier sparen diese nicht nur jede Menge Geld, sondern können sich den nächsten Nutzer selbst anschauen. Im Internet gibt es heutzutage schon viele Seiten, wo der Besitzer das Auto rein stellen kann.

Besonders hier sollte der Besitzer achten, was er in der Beschreibung angibt. Besser gesagt, er muss alles angeben, was wichtig ist für das Auto.

Wenn der Verkäufer angibt, dass das Auto eine Klimaanlage, Alarmanlage oder Sitzheizung hat, dann muss das Auto auch damit geliefert werden. Das gilt natürlich auch für das Baujahr. Wie die Bezahlung läuft, bleibt dem Verkäufer frei. Dieser kann entweder die Bezahlung per Scheck, Überweisung oder Barzahlung angeben. Am besten ist jedoch immer noch eine Barzahlung, das geht dann schneller.

Garantie bei privat Verkauf

Wer sein Auto privat verkaufen will, muss keine Garantie geben. Der Verkäufer kann diese als Privatperson ausschließen. Egal, ob der Verkäufer das macht oder nicht, es muss auf jeden Fall im Vertrag festgehalten werden. Ansonsten kann der Käufer einen Anspruch 2 Jahren lang geltend machen. Sollten sich  jedoch an einem Auto schon Mängel befinden und der Verkäufer hat diese  Verschwiegen, kann der Käufer von einem Rückgaberecht gebraucht machen, dann gelten sämtliche im Vertrag festgehaltene Punkte nicht mehr. Was dem Käufer versichert wird, muss auch gehalten werden. Dabei spielt die Gewährleistung keine Rolle.

Autoverkauf an Privat nur mit Vertrag

Wenn das Auto so gut wie schon verkauft ist, dann sollte der Verkäufer mit dem neuen Besitzer einen Kaufvertrag machen. Dazu sollte der Verkäufer am besten einen vorgedruckten Vertrag wählen. Diesen kann er sich natürlich kostenlos aus dem Internet holen und ausdrucken. Hier kommen dann der Name und die Adresse vom Käufer rein. So ein Vertrag umfasst alle Pflichtangaben und belegt somit auch, dass der Verkäufer die Fahrzeugpapiere, sowie die Autoschlüssel abgegeben hat.

In dem Vertrag sollte wirklich alles festgehalten werden, auch der Kilometerstand ist sehr wichtig. Wenn der Verkäufer Auto natürlich aus zweiter oder dritter Hand hat, dann kann der Kilometerstand auch ein wenig abweichen, da er selbst nicht weiß, ob der Stand korrekt ist. Dennoch kann der Verkäufer diesen Stand eintragen mit „soweit bekannt“ oder „laut Tacho“. Mit einem Kaufvertrag sind beide Parteien immer auf der sicheren Seite und machen garantiert nichts falsch.

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